Allerseelen-Ablass

Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Außer den üblichen Voraussetzungen (Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie, Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters) sind erforderlich: am Nachmittag von Allerheiligen und an Allerseelen Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Gebet des Herrn und Glaubensbekenntnis; oder: vom 1. bis 8. November Friedhofsbesuch, Gebet für die Verstorbenen.