Der Abschied von einem Menschen gehört zu den schwersten Momenten des Lebens. Bestattungsinstitut und Kirchengemeinde stehen Ihnen gerne zur Seite.
Was ist zu tun, wenn ein Mensch stirbt?
- Bitte an erster Stelle einen Termin mit dem Bestattungsinstitut vereinbaren, dort kümmert man sich um die weitere Organisation (Pfarrer, Mesner, Beerdigungstermin, Grabstelle, Meldung im Pfarrbüro, Todesanzeige …)
- Ausnahme Begräbnischor:
Für eine würdevolle musikalische Begleitung der Trauerfeierlichkeit kann der Begräbnischor beauftragt werden. Ein Orgeldienst ist dann automatisch mit dabei.
Wichtig: Die Angehörigen nehmen bitte selbst und direkt Kontakt auf mit:
Ulrike Fremgen Telefon 07392 16428. - Wenn Sie den Begräbnischor nicht beauftragen, wird ein Orgeldienst den Trauergottesdienst begleiten. Um diesen Orgeldienst kümmert sich dann die Kirchengemeinde ohne Ihr Dazutun.
- Der für die Trauerfeierlichkeiten zuständige Pfarrer meldet sich zu gegebener Zeit bei den Angehörigen und vereinbart einen Termin für das Trauergespräch. (Punktsymbol fehlt, hab ich nicht hinbekommen.)
- Ministranten:
Im Regelfall sind keine Ministranten an der Trauerfeier beteiligt, es sei denn aus dem Verwandten- oder Freundeskreis würde jemand zur Verfügung stehen. - In den Tagen vor der Bestattung kann auf Wunsch der Angehörigen der Sterberosenkranz oder alternativ ein Abschiedsgebet gebetet werden. Dieser Wunsch wird über das Bestattungsinstitut mit dem Mesner abgestimmt.
- Formen der Bestattung und Trauerfeierlichkeiten:
- Requiem oder Wortgottesdienst, anschließend Aussegnung und Erdbestattung
- Requiem oder Wortgottesdienst, anschließend Aussegnung, die Urnenbestattung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt
- Requiem oder Wortgottesdienst, anschließend Urnenbestattung
- Die beiden ersten Formen der Bestattung vertrauen durch die würdevolle Aussegnung des Leichnams den Verstorbenen in ganz besonderer Weise Gott an. Sie ermöglichen zudem einen bewussten, tröstenden Abschied am Leichnam.
- Ein Bild des Verstorbenen kann während der Trauerfeierlichkeit an der Aussegnungshalle platziert werden. In der Kirche ist die Platzierung eines Bildes nur beim Sterberosenkranz bzw. Abschiedsgebet möglich.
- Anmerkung: Das Friedhofswesen ist eine kommunale Angelegenheit. Das kirchliche Engagement beschränkt sich auf die Ausgestaltung der Trauerfeierlichkeiten.
Detailfragen werden in erster Linie mit dem Bestattungsinstitut oder beim Trauergespräch geklärt.
