Wenn ein Mensch stirbt

Der Abschied von einem Menschen gehört zu den schwersten Momenten des Lebens. Bestattungsinstitut und Kirchengemeinde stehen Ihnen gerne zur Seite.
Was ist zu tun, wenn ein Mensch stirbt?

  • Bitte an erster Stelle einen Termin mit dem Bestattungsinstitut vereinbaren, dort kümmert man sich um die weitere Organisation (Pfarrer, Mesner, Beerdigungstermin, Grabstelle, Meldung im Pfarrbüro, Todesanzeige …)
  • Ausnahme Begräbnischor:
    Für eine würdevolle musikalische Begleitung der Trauerfeierlichkeit kann der Begräbnischor beauftragt werden. Ein Orgeldienst ist dann automatisch mit dabei.
    Wichtig: Die Angehörigen nehmen bitte selbst und direkt Kontakt auf mit:
    Ulrike Fremgen Telefon 07392 16428.
  • Wenn Sie den Begräbnischor nicht beauftragen, wird ein Orgeldienst den Trauergottesdienst begleiten. Um diesen Orgeldienst kümmert sich dann die Kirchengemeinde ohne Ihr Dazutun.
  • Der für die Trauerfeierlichkeiten zuständige Pfarrer meldet sich zu gegebener Zeit bei den Angehörigen und vereinbart einen Termin für das Trauergespräch. (Punktsymbol fehlt, hab ich nicht hinbekommen.)
  • Ministranten:
    Im Regelfall sind keine Ministranten an der Trauerfeier beteiligt, es sei denn aus dem Verwandten- oder Freundeskreis würde jemand zur Verfügung stehen.
  • In den Tagen vor der Bestattung kann auf Wunsch der Angehörigen der Sterberosenkranz oder alternativ ein Abschiedsgebet gebetet werden. Dieser Wunsch wird über das Bestattungsinstitut mit dem Mesner abgestimmt.
  • Formen der Bestattung und Trauerfeierlichkeiten:
    • Requiem oder Wortgottesdienst, anschließend Aussegnung und Erdbestattung
    • Requiem oder Wortgottesdienst, anschließend Aussegnung, die Urnenbestattung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt
    • Requiem oder Wortgottesdienst, anschließend Urnenbestattung
  • Die beiden ersten Formen der Bestattung vertrauen durch die würdevolle Aussegnung des Leichnams den Verstorbenen in ganz besonderer Weise Gott an. Sie ermöglichen zudem einen bewussten, tröstenden Abschied am Leichnam.
  • Ein Bild des Verstorbenen kann während der Trauerfeierlichkeit an der Aussegnungshalle platziert werden. In der Kirche ist die Platzierung eines Bildes nur beim Sterberosenkranz bzw. Abschiedsgebet möglich.
  • Anmerkung: Das Friedhofswesen ist eine kommunale Angelegenheit. Das kirchliche Engagement beschränkt sich auf die Ausgestaltung der Trauerfeierlichkeiten.

Detailfragen werden in erster Linie mit dem Bestattungsinstitut oder beim Trauergespräch geklärt.