Was tun wenn

Taufe

Sie möchten Ihr Kind taufen lassen?
Die Taufe ist ein bedeutender Moment im Leben des Kindes. Der kleine Mensch darf nicht nur die Geborgenheit seiner Familie erfahren, sondern auch in die Gemeinschaft der Kirche hineinwachsen.

  • Wir bieten einmal im Monat sonntags um 14:30 Uhr einen festen Tauftermin an. Anmeldung und Terminvereinbarung erfolgt über das Pfarrbüro.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Geburtsurkunde
    • Patenschein, außer wenn der Pate aus unserer Seelsorgeeinheit stammt (= Laupheim, Baustetten, Ober- und Untersulmetingen)
  • Wir unterscheiden Taufpaten und Taufzeugen.
    • Ein Taufpate muss Mitglied der katholischen Kirche sein.
    • Wenn das nicht der Fall ist, kann jemand als Taufzeuge beteiligt sein.
    • Es können zwei Paten bestimmt werden. Ein Taufpate reicht jedoch aus. Ein Taufzeuge kann nur zusammen mit einem Taufpaten beteiligt sein. Der Pate fordert den Patenschein bei seinem Wohnsitzpfarramt an. Anruf dort genügt.
    • Der Taufzeuge benötigt keine speziellen Unterlagen. Lediglich seine Anschrift muss angegeben werden.
  • Grundsätzlich ist das Wohnsitzpfarramt für die Taufe zuständig. Wenn Sie auswärts taufen möchten, fordern Sie bitte eine Einverständniserklärung bei Ihrem Wohnsitzpfarramt an.

Detailfragen werden im persönlichen Gespräch oder telefonisch geklärt.

Trauung

Sie möchten kirchlich heiraten?
Die kirchliche Trauung ist ein besonderer Schritt auf dem gemeinsamen Lebensweg. Wir begleiten Sie gerne und haben hier einige Informationen und Hinweise zusammengestellt.

  • Anmeldung und Abklärung des Termins erfolgt über das Pfarrbüro.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Aktuelle Taufurkunde von Braut und Bräutigam:
      „Aktuell“ bedeutet, dass diese Urkunde zum Zeitpunkt der kirchlichen Trauung nicht älter als ein halbes Jahr sein darf. Diese Urkunde dient als sogenannter „Ledigennachweis“ und kann nur vom jeweiligen Taufpfarramt ausgestellt werden. Anruf dort genügt. Die Taufurkunde aus dem Familienstammbuch reicht nicht aus.
      Nicht-Katholische Partner reichen als „Ledigennachweis“ eine amtliche Meldebestätigung ein oder unterzeichnen eine eidesstattliche Erklärung.
    • Urkunde der standesamtlichen Trauung (sofern bereits vorhanden, kann andernfalls nachgereicht werden)
  • Es sind zwei Trauzeugen notwendig, von denen keine speziellen Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind. Lediglich die Anschrift muss angegeben werden. Die Trauzeugen haben die Aufgabe, an der Eheschließung teilzunehmen und diese durch ihre Unterschrift im Trauungsprotokoll zu bestätigen.
  • Die Trauung findet üblicherweise im Rahmen einer Eucharistiefeier statt, bei konfessionsverschiedenen Paaren jedoch im Rahmen eines Wortgottesdienstes. Ministranten sind nur bei einer Eucharistiefeier beteiligt und werden automatisch von der Kirchengemeinde eingeteilt. Das Brautpaar kann jedoch Namenswünsche aus dem Familien- oder Bekanntenkreis äußern.
  • Wenn Ihre Trauung in der Kirche einer anderen Konfession stattfinden soll, nehmen Sie bitte trotzdem mit Ihrem katholischen Wohnsitzpfarramt Kontakt auf. Grundsätzlich gilt aber auch bei jeder anderen kirchlichen Trauung, die nicht an Ihrem Wohnsitzpfarramt stattfindet: Unbedingt trotzdem mit dem Wohnsitzpfarramt Kontakt aufnehmen.
  • Aus nachvollziehbaren Gründen bitten wir, auf das Streuen von Reis, Blumen und anderen Streumaterialien zu verzichten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
  • Wir empfehlen unseren Brautpaaren die Teilnahme an einem Ehevorbereitungskurs. Er bietet die Möglichkeit, sich ganz bewusst Zeit füreinander zu nehmen und überrascht mit wertvollen Impulsen für den gemeinsamen Lebensweg, aber auch für eine bewusste Vorbereitung auf die kirchliche Trauung. Termine erfahren Sie über das Pfarrbüro.

Detailfragen werden im persönlichen Gespräch oder telefonisch geklärt.

Krankensalbung

Die Krankensalbung ist ein Sakrament der Stärkung und des Trostes. Sie möchte kranken und älteren Menschen in schwierigen Zeiten Nähe, Hoffnung und den Segen Gottes zusprechen.
Als Kirchengemeinde sind wir für Sie da und begleiten Sie gerne mit diesem Sakrament und seelsorglicher Nähe. Bitte melden Sie sich im Bedarfsfall beim Wochendienst, der jeweils im aktuellen Mitteilungsblatt bekanntgegeben wird.

Krankenkommunion

Wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, den Gottesdienst zu besuchen, bringen wir die Heilige Kommunion gerne zu kranken oder älteren Menschen nach Hause. Die Krankenkommunion möchte Zeichen der Nähe Gottes und der Verbundenheit mit der Gemeinde sein.
Wir bieten im Regelfall einmal im Monat die Krankenkommunion an, bevorzugt am Herz-Jesu-Freitag, dem ersten Freitag im Monat. Den genauen Termin finden Sie jeweils rechtzeitig im Mitteilungsblatt. Sie können sich einmalig anmelden oder aber auch für den regelmäßigen Empfang der Krankenkommunion.

Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro.

Wenn ein Mensch stirbt

Der Abschied von einem Menschen gehört zu den schwersten Momenten des Lebens. Bestattungsinstitut und Kirchengemeinde stehen Ihnen gerne zur Seite.
Was ist zu tun, wenn ein Mensch stirbt?

  • Bitte an erster Stelle einen Termin mit dem Bestattungsinstitut vereinbaren, dort kümmert man sich um die weitere Organisation (Pfarrer, Mesner, Beerdigungstermin, Grabstelle, Meldung im Pfarrbüro, Todesanzeige …)
  • Ausnahme Begräbnischor:
    Für eine würdevolle musikalische Begleitung der Trauerfeierlichkeit kann der Begräbnischor beauftragt werden. Ein Orgeldienst ist dann automatisch mit dabei.
    Wichtig: Die Angehörigen nehmen bitte selbst und direkt Kontakt auf mit:
    Ulrike Fremgen Telefon 07392 16428.
  • Wenn Sie den Begräbnischor nicht beauftragen, wird ein Orgeldienst den Trauergottesdienst begleiten. Um diesen Orgeldienst kümmert sich dann die Kirchengemeinde ohne Ihr Dazutun.
  • Der für die Trauerfeierlichkeiten zuständige Pfarrer meldet sich zu gegebener Zeit bei den Angehörigen und vereinbart einen Termin für das Trauergespräch. (Punktsymbol fehlt, hab ich nicht hinbekommen.)
  • Ministranten:
    Im Regelfall sind keine Ministranten an der Trauerfeier beteiligt, es sei denn aus dem Verwandten- oder Freundeskreis würde jemand zur Verfügung stehen.
  • In den Tagen vor der Bestattung kann auf Wunsch der Angehörigen der Sterberosenkranz oder alternativ ein Abschiedsgebet gebetet werden. Dieser Wunsch wird über das Bestattungsinstitut mit dem Mesner abgestimmt.
  • Formen der Bestattung und Trauerfeierlichkeiten:
    • Requiem oder Wortgottesdienst, anschließend Aussegnung und Erdbestattung
    • Requiem oder Wortgottesdienst, anschließend Aussegnung, die Urnenbestattung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt
    • Requiem oder Wortgottesdienst, anschließend Urnenbestattung
  • Die beiden ersten Formen der Bestattung vertrauen durch die würdevolle Aussegnung des Leichnams den Verstorbenen in ganz besonderer Weise Gott an. Sie ermöglichen zudem einen bewussten, tröstenden Abschied am Leichnam.
  • Ein Bild des Verstorbenen kann während der Trauerfeierlichkeit an der Aussegnungshalle platziert werden. In der Kirche ist die Platzierung eines Bildes nur beim Sterberosenkranz bzw. Abschiedsgebet möglich.
  • Anmerkung: Das Friedhofswesen ist eine kommunale Angelegenheit. Das kirchliche Engagement beschränkt sich auf die Ausgestaltung der Trauerfeierlichkeiten.

Detailfragen werden in erster Linie mit dem Bestattungsinstitut oder beim Trauergespräch geklärt.