Angesichts der jüngsten Entwicklungen hat die Diözese angeordnet, dass öffentliche Gottesdienste und Veranstaltungen bis einschließlich 19. April abzusagen sind, und darauf hingewiesen, dass die Sonntagspflicht für diesen Zeitraum ausgesetzt ist. Die vereinbarten Mess-Intentionenwerden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Die Diözese verweist in diesem Zusammenhang auf die Gottesdienstübertragungen, die ausgeweitet werden. So wird beispielsweise bis auf weiteres die sonntägliche Eucharistiefeier um 9.30 Uhr in der Rottenburger Domkirche live übertragen: www.drs.de.
Der tägliche Rosenkranz in der Lourdeskapelle und in der Kirche entfällt ebenfalls bis einschließlich 19. April.
Die Kirchenräume sollen geöffnet bleiben und für das persönliche Gebet zur Verfügung stehen.
Die Erstkommunionfeiern sollen nach den Sommerferien stattfinden.
Trauungen und Taufen, die bis 14. Juni geplant sind, sind zu verschieben. In dringenden Ausnahmen kann das Taufsakrament im engen Familienkreis gespendet werden.
Beerdigungen (nur Friedhof) können weiterhin vorgenommen werden, dabei sind jedoch die behördlichen Vorgaben zur Teilnehmerzahl zu beachten. Die damit verbundenen Trauerfeiern und Requien müssen nachgeholt werden. Abschiedsgebet oder Sterberosenkranz können ebenfalls zunächst bis 19. April nicht stattfinden.
Auch auf die Sakramente Krankenkommunion und Krankensalbung muss zunächst verzichtet werden. In Notsituationen ist die Spendung allerdings möglich – unter Beachtung der geltenden rechtlichen Lage und der besonderen Hygienemaßnahmen.
Das Kath. Gemeindehaus Baustetten bleibt für sämtliche Veranstaltungen und Gruppentreffen zunächst ebenfalls bis einschließlich 19. April geschlossen.