Die von der Landesregierung vorgesehene Infektionsschutzmaßnahme, dass ab dem 14. Februar während der Alarmstufen I und II bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen die 3G-Regel anzuwenden ist, wurde nun bis auf weiteres zurückgenommen.
Die von der Landesregierung vorgesehene Infektionsschutzmaßnahme, dass ab dem 14. Februar während der Alarmstufen I und II bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen die 3G-Regel anzuwenden ist, wurde nun bis auf weiteres zurückgenommen.