Wahlunterlagen zur Kirchengemeinderatswahl am 30. März

Diese Wahl wird als „allgemeine Briefwahl“ durchgeführt, das heißt, dass alle Wahlberechtigten unaufgefordert die vollständigen Briefwahlunterlagen erhalten. Eine persönliche Stimmabgabe am 30. März im Wahllokal ist jedoch selbstverständlich auch möglich.

Die Wahlunterlagen sind den Wahlberechtigten mittlerweile zugestellt worden.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und in unserer Kirchengemeinde seit mindestens drei Monaten den Haupt-Wohnsitz hat. Wer hier einen Nebenwohnsitz hat, kann nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung sein Wahlrecht am Nebenwohnsitz ausüben. Auskunft dazu erteilt das Pfarrbüro, 2353.

Wahlberechtigte, die noch keine Wahlunterlagen erhalten haben, mögen sich bitte baldmöglichst im Pfarrbüro melden.