Aktuelle Infektionsschutzbestimmungen für den Gottesdienstbesuch

Die Landesregierung hat für den Gottesdienstbesuch Lockerungen ermöglicht.

Was ändert sich?

  • Die Teilnehmer- und Kontaktdatenerfassung entfällt für alle Gottesdienste. 
  • Das Platzangebot in der Kirche ist jedoch nach wie vor eingeschränkt. Deshalb empfehlen wir für einen gesicherten Platz beim Besuch der Sonntagsmesse die Anmeldung über die bekannten Telefonnummern 2353 oder 18334. Alternativ kann nach wie vor ein Anmeldeblatt mit dem/den gewünschten Termin/en in den Pfarrbüro-Briefkasten gegeben werden (bis 12 Uhr am Vortag). Dabei bitte nur den/die Namen angeben (keine Kontaktdaten). 

Was bleibt unverändert? 

  • Mindestabstand 1,5 m. Zusammensitzen dürfen Paare, Familienverbände und Wohngemeinschaften.
  • Personen ab 18 Jahren tragen eine FFP-2-Maske (oder vergleichbarer Standard). Für Personen zwischen 6 und 18 Jahren genügt das Tragen einer medizinischen Maske. Für Kinder unter 6 Jahren besteht keine Maskenpflicht.
  • Es wird keine 2- oder 3-G-Regel eingeführt.