Im Hinblick auf die jüngste „Corona“-Entwicklung gelten nun im Landkreis Biberach zumindest bis zum 24. November die Regelungen der Alarmstufe.
Religiöse Veranstaltungen im Sinne von Gottesdiensten bleiben davon aber unberührt. Hier behalten die bisherigen Regelungen weiterhin ihre Gültigkeit. Eine 3G- oder 2G-Regelung besteht unverändert nicht.
Eine Fortschreibung der Regelungen für die Feier von Gottesdiensten ist jedoch nicht auszuschließen.
Alexander Hermann