Bitte beachten Sie, dass sich die behördlichen Vorgaben verändert haben:
Beerdigungen können weiterhin nur unter freiem Himmel stattfinden, die Begrenzung der Teilnehmer hat sich jedoch geweitet.
So können ohne Beschränkung Personen teilnehmen, die mit dem Verstorbenen in gerader Linie verwandt waren, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder, oder in häuslicher Gemeinschaft lebten sowie deren Ehegatten oder Lebenspartner und bis zu fünf weitere Personen.