Diözesanrat: Möglichkeit zu Wahlvorschlägen

Ende des Jahres stehen die Wahlen der Laienvertreter im Diözesanrat an. Wahlberechtigt sind die gewählten Mitglieder der Kirchengemeinderäte. Einen Wahlvorschlag können alle Kirchengemeindemitglieder ab 16 Jahren machen.

Der Dekanatswahlausschuss hat für die drei Sitze des Dekanats Biberach im Diözesanrat einen vorläufigen Wahlvorschlag erstellt. Dieser Vorschlag umfasst folgende Kandidaten: Claudia Kutscher aus Bellamont, Matthias Merath aus Achstetten, Marlene Müller aus Riedlingen und Dorothea Treiber aus Laupheim.

Jeder Kirchengemeinderat kann weitere Kandidaten als Ergänzungsvorschlag beim Dekanatswahlausschuss einreichen. Eine schriftliche Zustimmung der Kandidaten ist beizufügen.

Wenn Sie Ihrem Kirchengemeinderat Personen vorschlagen möchten, die zur Kandidatur bereit sind, wenden Sie sich bitte bis zum 6. November an ein Mitglied des Kirchengemeinderates.

Nähere Auskünfte erhalten Sie über den Dekanatswahlausschuss (Kontakt: Philipp Friedel, Telefon 07351 8095-400, E-Mail: philipp.friedel@drs.de) oder das Internet: www.raete.drs.de

Philipp Friedel