Schutzbestimmungen für Gottesdienste

Neu! FFP2-Maske oder vergleichbarer Standard

Um insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt zu gebieten, müssen ab sofort, gemäß der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg, von Personen ab 18 Jahren bei der Feier von Gottesdiensten FFP2-Masken (oder ein vergleichbarer Standard) getragen werden. Einfache medizinische Masken („OP-Masken“) sind nicht mehr zugelassen.

Für Personen zwischen 6 und 18 Jahren genügt weiterhin wie bisher das Tragen einer medizinischen Maske. Für Kinder unter 6 Jahren besteht keine Maskenpflicht.

Alle übrigen Regelungen bleiben unverändert bestehen (siehe Kirchenaushang oder dieser Beitrag).