Portiunkula-Ablass

Dieser Ablass kann am 2. August oder am darauffolgenden Sonntag in allen Pfarrkirchen, in Filialkirchen, die einen eigenen Sprengel haben, sowie in den Kirchen der franziskanischen Ordensgemeinschaften als vollkommener Ablass einmal gewonnen werden. Außer den üblichen Voraussetzungen (Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie) sind erforderlich: Besuch einer Kirche, Gebet des Herrn und Glaubensbekenntnis.