Die Diözese hat den Kirchengemeinden dringend empfohlen, bis zum 31. August keine öffentlichen Veranstaltungen durchzuführen und bis dahin auch von einer Vermietung kirchengemeindlicher Räume für private Veranstaltungen abzusehen.
Zusammenkünfte und Veranstaltungen kirchlicher Organisationen und Gruppierungen sind allerdings wieder möglich, wenn auch unter bestimmten Voraussetzungen.
Für unsere Kirchengemeinde bedeutet das im Einzelnen:
- Die Organisation oder Gruppierung hat eine verantwortliche Person zu benennen. Diese Person hat dafür zu sorgen, dass die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.
- Die Zahl der Teilnehmer ist auf höchstens 20 Personen begrenzt.
- Die Teilnehmer haben einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Sitzmöbel sind entsprechend aufzustellen. Auf den Abstand ist auch beim Kommen und Gehen zu achten.
- Die Teilnehmer haben beim Kommen und Gehen die Hände zu desinfizieren.
- Räume sind möglichst vor, während und nach der Nutzung zu belüften.
- Die verantwortliche Person hat eine Liste zu führen, in der die Teilnehmer mit Kontaktdaten dokumentiert werden. Diese Liste ist dem Pfarrbüro auszuhändigen. Drei Wochen nach der Zusammenkunft oder Veranstaltung wird die Liste vernichtet.
- Essen und Trinken sowie Singen ist nicht gestattet.
- Sofern Teilnehmer eine Toilette aufsuchen, hat dies einzeln und nacheinander zu geschehen.
- Die zuständigen Mitarbeiter der Kirchengemeinde sind angewiesen, kirchengemeindliche Räume und ihre Einrichtung nach einer Nutzung desinfizierend zu reinigen.
- Für die Jugendarbeit und die Chorarbeit gelten die Sonderbestimmungen des Bischöflichen Jugendamtes und des Bischöflichen Amtes für Kirchenmusik.
Organisationen und Gruppierungen unserer Kirchengemeinde, die unter diesen Voraussetzungen wieder zusammenkommen und Veranstaltungen durchführen möchten, können sich ab sofort im Pfarrbüro melden und mit Frau Wolfmaier alles Weitere besprechen.
Alexander Hermann